GOT-konforme Dokumentation digitalisieren, ohne Zusatzaufwand
10–20 % der erbrachten Leistungen werden nicht abgerechnet, weil sie zwischen Behandlung und nächstem Termin verloren gehen. So schließt strukturierte Vorerfassung die Lücke.

Mit der GOT-Novelle vom 22. November 2022 sind die Gebührensätze in der deutschen Tiermedizin im Mittel um etwa 20 % gestiegen¹. Die strukturelle Frage, ob jede tatsächlich erbrachte Leistung auch in die Rechnung wandert, blieb davon unberührt. Praxisanalysen schätzen, dass 10–20 % der erbrachten Leistungen in deutschen Kleintierpraxen nicht abgerechnet werden, nicht aus Vorsatz, sondern weil die Lücke zwischen Behandlung und Dokumentation zu lang wird².
Wo die Lücke entsteht
Der Klassiker: Notfall am Donnerstagabend, gestresste Halter, das nächste Tier wartet bereits. Behandlung läuft, der Tierarzt konzentriert sich auf das Tier, und dokumentiert hinterher.
Studien zur klinischen Dokumentation in der Humanmedizin zeigen, dass die Rate der vergessenen Leistungspositionen exponentiell mit der Latenz zwischen Erbringung und Eintrag steigt³. Übertragen auf die Veterinärpraxis heißt das: Wer am Abend nachdokumentiert, verliert Positionen. Wer am nächsten Morgen erst rangeht, verliert mehr.
Was die GOT 2022 strukturell verändert hat
Die Novelle 2022 verändert zwei Dinge, die für die digitale Dokumentation relevant sind:
- Klare Trennung zwischen tierschutzrechtlich vorgeschriebenen und freiwilligen Leistungen. Beispielsweise § 5 GOT-Beratung muss als eigene Position ausgewiesen werden, wird in vielen Praxen erfahrungsgemäß nicht konsequent erfasst.
- Faktoren-Logik mit Begründungspflicht. Wer den 1-fachen bis 3-fachen Satz nutzt, muss die Faktorwahl nachvollziehbar begründen können. Eine strukturierte Anamnese, die Schweregrad und Aufwand dokumentiert, ist hierfür die natürliche Grundlage⁴.
Was strukturierte Anamnese damit zu tun hat
Wenn die Anamnese strukturiert vorliegt, Symptome, Verlauf, Vorerkrankungen, Schweregrad, kann die Software passende GOT-Positionen vorschlagen. Nicht buchen. Nur vorschlagen.
Das ist ein wichtiger Unterschied:
- Vorschlag ist keine Automatik. Der Tierarzt entscheidet, was tatsächlich erbracht wurde, die Berufsordnung gibt das ohnehin so vor.
- Vorschlag ist keine Pauschalierung. Es bleibt Einzelleistungsabrechnung nach GOT.
- Vorschlag ist eine Erinnerung, vor allem an Positionen, die unter Stress gerne vergessen werden (z. B. § 5 GOT bei jedem Termin mit Beratungsanteil).
Was das in Euro bedeutet
Auf Basis der Covetrus-Auswertung² sowie eigener Hochrechnungen lässt sich für eine Kleintierpraxis mit ~30 Patient:innen pro Tag eine Mehreinnahme zwischen 800 € und 1.500 € pro Monat kalkulieren, durch konsequente Erfassung, ohne ein einziges zusätzliches Tier zu behandeln. In Gemischtpraxen liegt der Wert oft höher, weil dort mehr „auf dem Weg" gemacht wird (Hofbesuch, mehrere Tiere am selben Termin).
Praktische Empfehlung
Wer nichts an seiner Praxissoftware ändern möchte, kann mit einer einfachen Stichprobe beginnen: eine Woche lang Behandlungseinträge mit Rechnungen abgleichen, Position für Position. Erfahrungsgemäß tauchen 5 bis 15 nicht abgerechnete Positionen pro Woche auf, die einfachste Form von „Erfolg ohne Software".
Wer strukturelle Veränderung anstrebt: Vorab-Anamnese mit GOT-Vorschlägen ist die niedrigste Schwelle. Die Anamnese passiert ohnehin, die Software ergänzt nur, welche Leistungspositionen daraus folgerichtig sind. Die Verantwortung bleibt, wo sie hingehört: bei der Tierärztin oder dem Tierarzt.
Quellen & Literatur
- [1]Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Verordnung über die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 22. November 2022. BGBl. I Nr. 42 S. 2056. gesetze-im-internet.de/got
- [2]Covetrus Deutschland GmbH. Praxisanalyse Kleintiermedizin, Auswertung von 47 deutschen Praxen (Branchenbericht 2023). Interne Auswertung, zitiert im Bundesverband Praktizierender Tierärzte (BPT) Newsletter 03/2024.
- [3]Payne TH, Hines LE, Chan RC, Hartman S, Kapusnik-Uner J et al. Recommendations to improve the usability of drug-drug interaction clinical decision support alerts. JAMIA 2015; 22(6):1243–1250. (Methodologische Grundlage zur Latenz-Erfassung in CDS-Systemen.) doi:10.1093/jamia/ocv011
- [4]Bundestierärztekammer (BTK). Anwendungshinweise zur Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) 2022. BTK, Berlin 2023. bundestieraerztekammer.de/got
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